Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen (Stand September 2024)

Gewährleistungsausschluss:
Die Regeln in diesem Reglement sind dem Leitfaden für den Traktor-Pulling / Trecker Treck Sport in Schleswig-Holstein entnommen.
Diese Regeln, die sich auf die Sicherheit der Ausrüstung aller Teilnehmer Zuschauern und Besucher beziehen, liegen im Verantwortungsbereich jedes einzelnen Fahrers, der an der Ausübung dieses Traktor-Sportes teilnimmt und sich diesen Regeln unterwirft.
Es ist keine ausdrückliche oder stillschweigende Garantie für Sicherheit beabsichtigt, noch darf diese aus der Veröffentlichung dieser Regeln gefolgert werden, auch wenn die Regeln eingehalten wurden.
Nichts in diesem Reglement sollte als eine Garantie gegen Schäden oder Tod von Teilnehmern, Helfern oder Zuschauern ausgelegt werden!

Haftungsausschussklausel:
Der Veranstalter haftet nicht für evtl. entstandene Schäden an Schleppern oder Verletzungen oder Tod von Fahrern, Zuschauern, Besuchern und Helfern.

Allgemeiner Hinweis
Die Teilnahme ist nur mit dem, für das jeweilige Fahrzeug benötigten, Fahrerlaubnis möglich. Da die Teilnahme an Traktorpulling / Trecker Treck Veranstaltungen genau wie die Teilnahme an andern öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Karnevalsumzug) keine landwirtschaftliche
Tätigkeit ist, ist der Halter des jeweiligen Schleppers sofern er als Landwirtschaftliche Zugmaschine angemeldet ist (Grünes Kfz-Kennzeichen) verpflichtet die Teilnahme seiner Kfz-Versicherung anzumelden.

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Fahrer
· Alle Teilnehmer müssen dieses Reglement gelesen haben und anerkennen. Es gilt für alle Klassen!
· Mit der Teilnahme gibt der Teilnehmer sein Einverständnis, dass auf dem Gelände gemachte Fotos, auf unserer Homepage und/oder den sozialen Netzwerken veröffentlich werden dürfen.
· Jeder Teilnehmer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Diese ist unaufgefordert bei der Regie vorzuzeigen!
· Der Motor des Schleppers darf nur dann gestartet werden, wenn der Fahrer auch darauf sitzt.
Absteigen von dem Schlepper ist nur erlaubt, wenn der Motor völlig zum Stillstand gekommen ist.
· Es ist nur dem Fahrer erlaubt auf dem Schlepper zu sitzen, die Mitnahme von anderen Personen auf dem Schlepper ist nicht gestattet.
· Für die Teilnehmer ist es während des Wettkampfes verboten, alkoholische oder alkoholhaltige Getränke zu sich zu nehmen.
Auch die Einnahme von Medikamenten, Drogen o.ä. die, die Fahreigenschaft beeinträchtigen könnten, ist nicht gestattet.
· Startberechtigt sind nur Teilnehmer mit Fahrzeugen, welche mit einer Startnummer gekennzeichnet sind.
Die Startnummer ist in Fahrtrichtung rechts am Fahrzeug sichtbar anzubringen.
· Während des Zugvorgangs hat sich nur der startberechtigte Fahrer, das Bahnpersonal und das Bremswagenteam auf der Bahn aufzuhalten. Sollten sich Zuschauer oder Teamkollegen auf der Bahn befinden, wird der Zug nicht gestartet bzw. abgebrochen.
· Vor dem Start ist zuerst die Kette vom Bremswagen auf Spannung zu bringen.
Bei Anfahren mit fliegender Kupplung bei lockerer Kette erfolgt die sofortige Disqualifikation.
· Gestartet wird erst dann, wenn der Signalgeber mit dem grünen Signal (z.B.: Blinkleuchte, Flagge) ein Zeichen gibt. Wird das rote Signal (z.B.: Blinkleuchte, Flagge) gesetzt, ist augenblicklich (das heißt sofort) zu stoppen.
· Fährt der Schlepper beim Zugvorgang außerhalb der Bahnmarkierungen, führt dies zur Disqualifikation.
· Den Anordnungen der Wettkampfleitung ist in allen Fällen Folge zu leisten.
· Jeder Teilnehmer startet auf eigenes Risiko. Der Veranstalter kann nicht haftbar gemacht werden für Schäden, die an dem Schlepper auftreten oder Schäden, die durch den Schlepper an Dritten verursacht werden.
· Gestartet wird nach Reihenfolge. Unmittelbar vor dem Start erfolgt eine technische Sichtkontrolle. Nicht Reglement konforme Fahrzeuge werden disqualifiziert.
· Der erste Teilnehmer von der Starterliste macht einen Probezug um den Bremswagen zu justieren. Diesem Starter wird die Möglichkeit gegeben, den Start zu wiederholen, aber nur dann, wenn die Bremswagencrew mit der Einstellung des Bremswagens einverstanden ist. Startet der Teilnehmer ein zweites Mal, so geht die dann erzielte Weite in die Wertung ein, nicht aber der Weiteste von den beiden
Zügen.
· Im ersten Zugvorgang ist es erlaubt innerhalb der 10 Meter Marke den Zugvorgang abzubrechen und neu zu starten.
Dies gilt nicht für das Finale / Stechen.
· Je Klasse darf ein Schlepper nur unter einer Startnummer starten.
· Je Klasse darf ein Teilnehmer nur unter einer Startnummer starten.
· Ein Starter darf mit einem Schlepper in mehreren Klassen starten.
· Beifahrer sind während des Ziehens nicht erlaubt. Nichtbeachtung führt zu sofortiger Disqualifikation!
· Während des Wettkampfes in einer Klasse haben sich die Teilnehmer an oder auf ihren Schlepper zu befinden um einen reibungslosen Ablauf des Wettkampfes zu gewährleisten.
· Vorbereitungsraum! Der Vorbereitungsraum ist der kenntlich gemachte Bereich hinter dem Bremswagen und Waage. In dem sich nur der der Fahrer mit seinem Fahrzeug befindet und dies bis zum Start nicht mehr verlassen darf!
· Die zurückgelegte Weite ist maßgebend für die Platzierung. Erreichen mehrere Teilnehmer einen Full Pull (80 Meter) oder die gleiche Weite wird ein Stechen durchgeführt. Jeder Teilnehmer der einzelnen Klassen hat sich mit eigner Kraft vor dem Bremswagen zu begeben und auch mit eigner Kraft von der Bahn zu fahren. Muss der Schlepper von der Bahn geschleppt werden, führt dies zur Disqualifikation des Teilnehmers.
· Auf dem Veranstaltungsgelände ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren.
· Das Warmlaufen der Fahrzeuge ist nur im Stand gestattet.
· Sollte ein Teilnehmer mit seinem Fahrzeug Kraftstoff, Öl oder Kühlflüssigkeit verlieren, so hat er diese Verunreinigung des Veranstaltungsplatzes, in kürzester Zeit, selber und auf eigene Kosten zu beseitigen.
· Zuschauern ist es nicht erlaubt sich auf der Bahn aufzuhalten.
· Das „Einbuddeln“ zum Ende des Ziehens ist nicht gestattet. Bei Widersetzen wird der Teilnehmer disqualifiziert.
· Geht nach Meinung des Veranstalters eine Gefahr für Zuschauer oder Fahrer von dem Trecker aus, darf dieser den Trecker von der Veranstaltung disqualifizieren.

Reglement zur Standard-Klasse (auch für Nightpulling!)
· Nur Serienschlepper ohne bauliche Veränderungen. In den Standard-Klassen muss original Motor, Einspritzpumpe und Turbolader und Hydraulikblock verbaut sein. Umbauten, durch die die Betriebserlaubnis des Schleppers erlischt, führt auch gleichzeitig zur Disqualifikation des Teilnehmers. Unklarheiten wegen Umbauten am Schlepper müssen laut Papieren vom Teilnehmer zu beweisen sein. Keine Selbstbauten!
· Der Traktor muss angemeldet sein und einen gültigen TÜV haben. (Rote 06er Kennzeichen sind ausdrücklich nicht erlaubt!)
· Schleppern mit Lastschaltgetriebe ist nur das Runterschalten erlaubt!
· Wiegen der Schlepper mit Fahrer als Gewichtseinheit.
· Außerhalb der abgesperrten Bahn darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
· Schlepper mit Zwillingsbereifung, sowie Terrabereifung werden nicht zugelassen.
Bei Standardbereifung ist nur eine Größe bis 900er Reifen zugelassen.
· Anhängepunkt: TÜV-abgenommenes Zugmaul an serienmäßiger Befestigung ohne Umlenkung.
· Zugmaulhöhe: für alle Klassen maximal 0,80m
· Bei Schleppern mit Frontladern dürfen keine Arbeitsgeräte, z.B. Schaufel, Frontladergabel etc., angebracht sein.
· Arbeitsgeräte in der Fronthydraulik sind nicht erlaubt!
· Hydraulische Oberlenker in der Fronthydraulik sind verboten.
· Die Frontgewichte dürfen in den folgenden Klassen die vorgegebene Länge ab der Haube nicht überschreiten.
Standard-Klasse 1 bis 6 = 1,00m; Standard-Klasse 7 bis 8 = 1,20m ; Standard-Klasse 9 und 10 = 1,40m
· Gewichtüberschreitungstoleranz: bis max. 100kg
· Das Verlieren von Gewichten oder ähnlichem während des Ziehens führt zur Disqualifikation.
· Das „Einbuddeln“ zum Ende des Ziehens ist nicht gestattet. Bei Widersetzen wird der Teilnehmer disqualifiziert.
· Die reale Motornenndrehzahl darf die im Fahrzeugschein angegebene Drehzahl max. 10% überschreiten!
Eine Drehzahlmessung wird nach Gegebenheit vom Veranstalter durchgeführt!
· Den Anweisungen der Bahnordner ist unbedingt Folge zu leisten – sonst erfolgt eine Disqualifikation.
· Es wird in zehn (10) Klassen gestartet:

Standard-Klasse 1 – Klasse 1: bis 1,6 t
Standard-Klasse 2 – Klasse 2: bis 2,5 t
Standard-Klasse 3 – Klasse 3: bis 3,5 t
Standard-Klasse 4 – Klasse 4: bis 4,5 t
Standard-Klasse 5 – Klasse 5: bis 5,5 t
Standard-Klasse 6 – Klasse 6: bis 6,5 t
Standard-Klasse 7 – Klasse 7: bis 7,5 t
Standard-Klasse 8 – Klasse 8: bis 9,0 t
Standard-Klasse 9 – Klasse 9: bis 11,0 t
Standard-Klasse 10 – Klasse 10: bis 14,0 t

· Nur ab Werk verbaute Anbauteile z.B. ESP, Turbolader, Ladeluftkühler, Düsen, usw. Wer mehr als 20% Leistung hat, als in den Papieren steht wird disqualifiziert.

Reglement zur Hobbysport-Klasse
· Nur Serienschlepper, die aber von der Werksausrüstung bezüglich des Motors abweichen. Die Leistung darf max. 600PS nicht überschreiten. Eine Leistungsmessung wird nach Gegebenheit vom Veranstalter durchgeführt!
· Der Traktor muss angemeldet sein und einen gültigen TÜV haben. Rote 06er Kennzeichen sind ausdrücklich nicht gestattet!
· Schleppern mit Lastschaltgetriebe ist nur das Runterschalten erlaubt!
· Wiegen der Schlepper mit Fahrer als Gewichtseinheit.
· Außerhalb der abgesperrten Bahn darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
· Schlepper mit Zwillingsbereifung, sowie Terrabereifung werden nicht zugelassen.
Bei Standardbereifung ist nur eine Größe bis 900er Reifen zugelassen.
· Anhängepunkt: TÜV-abgenommenes Zugmaul an serienmäßiger Befestigung ohne Umlenkung.
· Zugmaulhöhe: für alle Klassen maximal 0,80m
· Bei Schleppern mit Frontladern dürfen keine Arbeitsgeräte, z.B. Schaufel, Frontladergabel etc., angebracht sein.
· Arbeitsgeräte in der Fronthydraulik sind nicht erlaubt! Hydraulische Oberlenker in der Fronthydraulik sind verboten.
· Die Frontgewichte dürfen in den folgenden Klassen die vorgegebene Länge ab der Haube nicht überschreiten.
Standard-Klasse 1 bis 6 = 1,00m; Standard-Klasse 7 bis 8 = 1,20m ; Standard-Klasse 9 und 11 = 1,40m
· Gewichtüberschreitungstoleranz: bis max. 100kg
· Das Verlieren von Gewichten oder ähnlichem während des Ziehens führt zur Disqualifikation.
· Das „Einbuddeln“ zum Ende des Ziehens ist nicht gestattet. Bei Widersetzen wird der Teilnehmer disqualifiziert.
· Den Anweisungen der Bahnordner ist unbedingt Folge zu leisten, sonst erfolgt eine Disqualifikation.
· Es wird in sieben (7) Klassen gestartet:

Hobbysport 3 – Klasse 3: bis 3,5 t
Hobbysport 4 – Klasse 4: bis 4,5 t
Hobbysport 5 – Klasse 5: bis 5,5 t
Hobbysport 6 – Klasse 6: bis 6,5 t
Hobbysport 7 – Klasse 7: bis 7,5 t
Hobbysport 8 – Klasse 8: bis 9,0 t
Hobbysport 9 – Klasse 9: bis 11,0 t

Reglement zur Oldtimerklasse
· Der Traktor muss ein Serientraktor sein und in der Optik seriennah sein.
· Der Traktor muss mindestens 30 Jahre alt sein.
· Der Motor muss original (Hersteller) sein und muss durch den Hersteller in einem Serientraktor verkauft worden sein.
Zum Motor gehört auch die Einspritzpumpe.
· Der Traktor muss angemeldet sein und einen gültigen TÜV haben. Rote Kennzeichen sind nur gestattet, wenn es sich um ein 07er
Kennzeichen handelt. 06er Überführungskennzeichen sind nicht zugelassen!
· Es sind nur vom Werk eingebaute Turbolader erlaubt. Falls ein nachgerüsteter Turbolader bzw. Ladeluftkühler vorhanden ist, erhält er keine
Starterlaubnis und wird disqualifiziert.
· Die Zugverbindung zum Bremswagen erfolgt über das serienmäßige Anhängemaul, wobei die Anhängehöhe bei maximal 80 cm liegen soll.
· Nur Originale Rad- und Zusatzgewichte sind erlaubt.
Maximalgewicht, wie im Fahrzeugschein angegeben – keine Überlastung erlaubt!
· Die Frontgewichte dürfen in den folgenden Klassen die vorgegebene Länge ab der Haube nicht überschreiten.
Klasse 1 bis 6 = 1,00m; ab Klasse 7 = 1,20m
· Es wird in insgesamt 10 Klassen gestartet :

O 1 – Klasse 1: bis 20 PS
O 2 – Klasse 2: bis 30 PS
O 3 – Klasse 3: bis 40 PS
O 4 – Klasse 4: bis 50 PS
O 5 – Klasse 5: bis 60 PS
O 6 – Klasse 6: bis 70 PS
O 7 – Klasse 7: bis 80 PS
O 8 – Klasse 8: bis 100 PS
O 9 – Klasse 9: bis 125 PS
O10 – Klasse 10: bis 150 PS



Durch die Unterschrift bei der Anmeldung am Veranstaltungstag sprechen die Teilnehmer den Veranstalter von jeglichen Schadensersatzansprüchen frei. Den Teilnehmern ist bekannt, dass die Teilnahme auf eigene Gefahr erfolgt.
Das Startgeld beträgt 20,00 € je Start und Fahrzeug in allen Klassen.
Bei einer Disqualifikation erfolgt keine Erstattung des Startgeldes!
Jeder Schlepper und Fahrer kann nur einmal pro Klasse starten.

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